Verständliche Antworten zu Kosten, Rechten und Abläufen – damit Sie wissen, woran Sie sind.
Was kostet ein Gutachten nach einem Unfall in Rees?
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Für Unfallgeschädigte entstehen keine Kosten. Die Sachverständigenkosten sind Bestandteil des Schadensersatzes nach § 249 BGB und werden vollständig von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. Sie müssen nichts vorstrecken – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Bei Wertgutachten, Oldtimer- und Kaskogutachten fallen Kosten an, über die wir Sie vorab transparent informieren.
Wer trägt die Gutachterkosten?
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Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die vollständigen Sachverständigenkosten. Das gilt auch für Anfahrtskosten und Nebenkosten des Gutachtens. Es gibt keine Kostenbeteiligung Ihrerseits.
Darf ich wirklich einen eigenen Gutachter beauftragen?
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Ja, unbedingt. Das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen ist in der Rechtsprechung fest verankert. Der BGH hat in verschiedenen Leitentscheidungen bestätigt, dass Geschädigte unabhängige Sachverständige ihres Vertrauens beauftragen dürfen – und dass die gegnerische Versicherung dafür zahlen muss.
Lehnen Sie den Gutachter der Versicherung freundlich aber bestimmt ab: "Ich beauftrage einen eigenen Sachverständigen."
Wie lange dauert es bis ein Gutachter nach Rees kommt?
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Wir sind rund um die Uhr erreichbar und können in aller Regel innerhalb von 24 Stunden einen Begutachtungstermin in Rees, Haldern, Millingen, Emmerich oder einem anderen Ort in der Region vereinbaren. Bei dringenden Fällen reagieren wir noch schneller – rufen Sie einfach an.
Was ist ein Totalschaden und was steht mir dann zu?
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Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen (oder diesen zuzüglich eines 30%-Aufschlags, wenn Sie das Fahrzeug reparieren und behalten möchten). In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Wichtig: Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht vorschnell an den Restwertaufkäufer der Versicherung. Wir ermitteln den tatsächlichen Restwert und helfen Ihnen, das Fahrzeug zu einem besseren Preis zu veräußern.
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
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Als Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch auf ein Mietfahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse für die Reparaturdauer. Wenn Sie kein Fahrzeug mieten möchten oder benötigen, können Sie stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung nach den gängigen Tagessatztabellen geltend machen. Unser Gutachten enthält automatisch die kalkulierte Ausfallzeit.
Was ist der merkantile Minderwert und warum ist er wichtig?
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Der merkantile Minderwert bezeichnet den Wertverlust, den ein unfallbeschädigtes Fahrzeug trotz vollständiger Reparatur dauerhaft erleidet. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist ein Unfallfahrzeug weniger wert als ein unfallfrei gefahrenes Fahrzeug derselben Marke. Dieser Betrag – der je nach Fahrzeug mehrere hundert bis tausend Euro ausmachen kann – muss Ihnen erstattet werden. Viele Geschädigte verlieren diesen Anspruch, weil er nicht im Gutachten steht.
Muss das Fahrzeug zur Begutachtung irgendwo hingebracht werden?
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Nein. Unser Sachverständiger kommt direkt zu Ihnen – zu Hause, in die Werkstatt oder an den Abstellort des Fahrzeugs. Kein Aufwand Ihrerseits, keine Transportkosten.
Was passiert wenn die Versicherung das Gutachten anzweifelt?
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Versicherungen lassen gelegentlich eigene Gegengutachten erstellen oder kürzen einzelne Positionen. In diesem Fall stehen wir Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unsere Gutachten sind methodisch sauber und rechtssicher erstellt – das ist die beste Grundlage für eventuelle Auseinandersetzungen.
Wie aktuell muss ein Wertgutachten sein?
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Fahrzeugwerte ändern sich mit dem Markt. Ein Wertgutachten sollte deshalb möglichst aktuell sein – vor allem wenn es für Rechtsstreitigkeiten, Versicherungsabschlüsse oder Erbschaftsangelegenheiten genutzt werden soll. Ein Gutachten das älter als 6–12 Monate ist, sollte aktualisiert werden, da sich Preise und Marktlage verändert haben können.
Noch eine Frage?
Kein Problem – wir beantworten alle Ihre Fragen persönlich, kostenlos und unverbindlich.